Schulelternrat

Aufgaben und Zusammensetzung:

Die Aufgaben des Schulelternrates (SER) sind im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) geregelt. Der SER erörtert alle die Schule betreffenden Fragen. Vor Entscheidungen in der Schule, z.B. bei Änderung der Organisation, Personalkürzungen oder der Durchführung einer Selbstevaluation, muss der SER gehört werden. Erörterungspunkte des SER sind insbesondere:

 

Schulordnung
Unterrichtsversorgung
räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
Gestaltung des Schulhofes
Schulleben / Schulkultur

 

Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften und ggf. deren Vertretern gebildet.